Steuerberater Savelsberg - Wichtige Information: Mitteilungspflicht nach § 146a AO – Digitale Aufzeichnung von Kasseneinnahmen
Wichtige Information: Mitteilungspflicht nach § 146a AO – Digitale Aufzeichnung von Kasseneinnahmen(siehe Anhang)Sehr geehrte Mandanten, mit diesem Schreiben möchten wir Sie auf eine wichtige Änderung im Steuerrecht hinweisen, die direkte Auswirkungen auf Ihre Kassensysteme und die damit verbundene Dokumentation hat. Seit dem 1. Januar 2020 sind Unternehmen, die elektronische Aufzeichnungssysteme wie Registrierkassen oder PC-Kassen nutzen, gemäß § 146a der Abgabenordnung (AO) dazu verpflichtet, dem Finanzamt bestimmte Informationen mitzuteilen. Was bedeutet das für Sie? Die Neuregelung zielt darauf ab, die Nachvollziehbarkeit und Manipulationssicherheit von Kasseneinnahmen zu gewährleisten. Dies beinhaltet insbesondere die Nutzung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) in Ihrem Kassensystem. Darüber hinaus besteht nun die Pflicht zur Mitteilung dieser Kassensysteme an das Finanzamt. Handlungsbedarf für Sie Wir möchten Sie dringend bitten, zu prüfen, ob Ihr Kassensystem bereits den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ob Sie die erforderliche Mitteilung an das Finanzamt vorgenommen haben. Alle relevanten Details zur Mitteilungspflicht, den betroffenen Kassensystemen sowie den Fristen und Ausnahmen haben wir für Sie in einem detaillierten Anhang zusammengefasst. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, diesen Anhang sorgfältig durchzulesen. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Pflichten benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Julia Savelsberg, M.Sc. Karl-Carstens-Str. 1 Tel. 02405 42438-0 Savelsberg@Stb-Savelsberg.de
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